Mediation

Das Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, mit Hilfe einer von beiden Konfliktparteien als neutral akzeptierten Person (Mediator) einen Konflikt zu lösen.

Der Mediator ist „allparteilich“ und vertritt im Gegensatz zum Rechtsanwalt nicht die Interessen einer der Parteien. Er ist nur für das Verfahren verantwortlich und unterbreitet keine Empfehlungen und Lösungsvorschläge bzw. trifft keine Entscheidungen bezüglich des Konflikts. Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Mediationsprozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt.

Eine Mediation kann auch dann noch durchgeführt werden, wenn die Parteien bereits Rechtsanwälte mit ihrer Interessenvertretung beauftragt haben oder sogar schon ein Gerichtsverfahren rechtshängig ist. Die bereits beauftragten Rechtsanwälte können dann mit beratender Funktion in das Verfahren miteinbezogen werden.

Die Mediation wird als Konfliktregelungsverfahren inzwischen in vielen verschiedenen Lebensbereichen wie in der Schule, in der Gemeinwesenarbeit, unter Nachbarn, in der Familie (insbesondere bei Trennung und Scheidung), im Bereich von Wirtschaft und Arbeit sowie bei Konflikten im öffentlichen Bereich mit Erfolg praktiziert. Das Amtsgericht Lüneburg bietet in rechtshängigen Familiensachen, das Landgericht Lüneburg für alle dort rechtshängigen Zivilstreitigkeiten die gerichtsnahe Mediation an; das Gleiche gilt für das Verwaltungsgericht Lüneburg in Fällen des öffentlichen Rechts.

Sollten Sie sich für die Durchführung einer Mediation interessieren, dann nehmen Sie gerne mit unserer Mediatorin, Frau Verleger, Kontakt auf.

Kontakt

Große Bäckerstraße 23
21335 Lüneburg

Telefon: (04131) 20880
Fax: (04131) 38494

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