Gerade kleine und mittelständische Unternehmen benötigen in aller Regel eine besondere rechtliche Beratung.
Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrswirtschaft und sonstige Dienstleitungen.
Wer ein neues Unternehmen gründet, muss zwangsläufig die Frage klären, in welcher Rechtsform das Unternehmen betrieben werden soll. Der Gesetzgeber stellt eine Vielzahl möglicher Rechtsformen zur Verfügung:
Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die richtige ist, muss individuell entschieden werden. Nicht jede Rechtsform ist für jeden Zweck zulässig. Die richtige Rechtsform ist aufgrund von organisationsrechtlichen, haftungsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und auch steuerrechtlichen Erwägungen zu bestimmen. Wir helfen Ihnen bei der Abwägung und der Wahl der für Ihr Unternehmen richtigen Rechtsform.
Ferner gestalten wir für Sie die notwendigen Gesellschaftsverträge und unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens. Zu beachten ist, dass bestimmte Gesellschaftsverträge der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies gilt beispielsweise für den Gesellschaftsvertrag der GmbH und für Gesellschaftsverträge, in denen sich ein Gesellschafter verpflichtet, Grundbesitz in die Gesellschaft einzulegen.
Die Unternehmensnachfolge zu sichern, ist für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung. Idealerweise steht als Unternehmensnachfolger ein Abkömmling zur Verfügung, auf den schrittweise Verantwortung sowie Gesellschaftsanteile im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen werden. Die für das einzelne Unternehmen sachgerechte Gestaltung ist individuell zu erarbeiten und durch die entsprechende vertragliche Gestaltung umzusetzen. Dabei sind die gesellschaftsrechtlichen, familienrechtlichen, erbrechtlichen, schenkungsteuerrechtlichen und ertragsteuerrechtlichen Auswirkungen zu berücksichtigen und sachgerecht zu gestalten. Wir unterstützen Sie, die Nachfolge für Ihr Unternehmen sachgerecht zu planen und umzusetzen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Unternehmensnachfolge liegt darin, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass der Unternehmer verstirbt. Etwa 1/3 aller Unternehmen geht aufgrund eines Erbfalls auf den Nachfolger über. Ist für diesen Fall keine Vorsorge durch rechtzeitige Errichtung eines Unternehmertestaments getroffen, kann allein der Erbfall das Ende für ein ansonsten leistungsfähiges Unternehmen bedeuten. Im Erbfall droht dem Unternehmen der Abfluss von erheblicher Liquidität durch Pflichtteilsansprüche, Zugewinnausgleichsansprüche, Abfindungsansprüche für weichende Erben, Erbschaftsteuer sowie Einkommensteuer. Schon manches unbedachte Testament hat leistungsfähige Unternehmen in die Insolvenz geführt. Gerade die Aufdeckung der im Unternehmen liegenden stillen Reserven durch den Erbfall wird häufig von Unternehmern als Liquiditätsgefahr unterschätzt. Ferner ist stets zu prüfen, ob die erbrechtlich vorgesehene Regelung mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages übereinstimmt. Sofern hier eine Abstimmung unterbleibt, besteht die Gefahr, dass die als Unternehmensnachfolger testamentarisch bestimmten Personen aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag tatsächlich nie Gesellschafter werden. Wir analysieren mit Ihnen das für Ihr Unternehmen bestehende Risiko und entwickeln eine individuelle Lösung, die die Absicherung Ihrer Angehörigen und den Fortbestand Ihres Unternehmens sichert.
Sofern Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, berücksichtigen wir die sich aus der Anwendung der Höfeordnung als Sondererbrecht ergebenden Fragestellungen.
Jedes Unternehmen betätigt sich in vielfältiger Weise im Rechtsverkehr. Die Beziehungen zu Lieferanten und Kunden sind vertraglich zu regeln. Für die Finanzierung Ihres Unternehmens sind Darlehensverträge abzuschließen und Grundschulden oder Bürgschaften als Sicherheit zu stellen. Die Erweiterung Ihres Betriebes erfordert den Abschluss von Grundstückskaufverträgen sowie Bau- und Architektenverträgen. Der Erwerb einer für Ihr Unternehmen entwickelten Spezialmaschine erfordert den Abschluss eines Werkvertrages. Die Investition in eine neue EDV-Anlage macht den Abschluss von langfristigen Hardware- und Softwareverträgen notwendig. Die Erweiterung Ihrer Betriebsstätte führt zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen.
Vor Unterzeichnung der Verträge über derartige Investition sollten Sie diese auf für Ihr Unternehmen nachteilige Bestimmungen und Risiken überprüfen lassen. Wir entwerfen Ihnen klare Verträge, die nicht aufgrund von zweideutigen Formulierungen zu späteren Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern führen. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Unterzeichnung eines Vertrages, worin die für Ihr Unternehmen entscheidenden Risiken des Geschäftes liegen.
Im Geschäftsverkehr werden regelmäßig allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die die Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen unter Berücksichtigung der branchentypischen Situation regeln. Wir entwerfen Ihnen Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Vertragspartner abwehren und wie Sie die Einbeziehung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren. Wir unterstützen Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Vertragsangelegenheiten.
Große Bäckerstraße 23
21335 Lüneburg
Telefon: (04131) 20880
Fax: (04131) 38494
info@semrau-kollegen.de
notar@semrau-kollegen.de
www.semrau-kollegen.de
Diese Seite verwendet Cookie gemäß unserer Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden.